Mehrwertsteuer bei Rechnungen und Zahlungen außerhalb der EU

Olet täällä

Grenzüberschreitende Geschäfte mit Handelspartnern im nichteuropäischen Ausland gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Über eine gute Auftragslage freut sich jede Firma, doch nicht immer ist klar, wie korrekte Rechnungen an internationale Geschäftspartner ausgestellt werden. Innerhalb der EU existieren diesbezüglich klare Regeln, doch die Rechnungsstellung an Partner außerhalb der Europäischen Union wirft einige Fragen auf.

Keine deutsche Mehrwertsteuer auf Rechnungen

Rechnungen, die an Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU gestellt werden, enthalten grundsätzlich keine Mehrwertsteuer. Ansonsten müssen alle Angaben enthalten sein, die auch auf einer klassischen Rechnung innerhalb der EU erscheinen. Zusätzliche Pflichtvermerke ergeben sich aus den Regelungen des jeweiligen Landes. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie Ihre Rechnungen an außereuropäische Geschäftspartner mit dem Zusatz „Nicht im Inland steuerbare Leistung“ versehen. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt müssen Leistungen, die in das außereuropäische Ausland erbracht werden, gesondert angegeben werden.

Starke Abweichungen bei ausländischen Umsatzsteuerregelungen

Außerhalb der Europäischen Union existiert keine gemeinsame Rechtsgrundlage bezüglich der Umsatzsteuer. Für Unternehmen, die Waren oder Leistungen in das nichteuropäische Ausland exportieren, besteht aus diesem Grund die dringende Notwendigkeit, sich mit den geltenden Regelungen des jeweiligen Landes vertraut zu machen. Einige Länder verlangen beispielsweise die umsatzsteuerliche Registrierung eines europäischen Handelspartners. Bewährt hat sich auch die Einschaltung eines Steuerberaters im jeweiligen Staat. Dieser gewährleistet den korrekten Ablauf der steuerlichen Verpflichtungen. Die Unterschiede in der Fiskalpolitik werden deutlich, wenn man die Schweiz und die Vereinigten Arabischen Emirate vergleicht. Während bei den Eidgenossen ähnliche Steuerregelungen wie in der EU gelten, ist auf der Arabischen Halbinsel ein vergleichbares Steuersystem unbekannt.

Externe Dienste von MwSt.-Experten

In der Praxis greifen viele Handelspartner bei Auslandsgeschäften auf die Dienste externer Mehrwertsteuer-Experten zurück. Das Unternehmen Euro VAT Refund hat sich auf die Unterstützung US-amerikanischer Unternehmen im Mehrwertsteuer-Management spezialisiert. Die Mitarbeiter kümmern sich um die Registrierung der Firmen und um die Rückerstattung der MwSt. Grundsätzlich raten die Experten den betreuten Unternehmen, keine Mehrwertsteuer in Japan, Europa und Australien zu bezahlen. Sollte irrtümlich bereits eine Zahlung erfolgt sein, unterstützt Euro VAT die Firmen bei der Rückforderung der Umsatzsteuer.

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http://eurovat.com

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