Geschäftskonto in England eröffnen

Geschäftskonto in England eröffnen

Wer in England einer geschäftlichen Tätigkeit nachgeht, benötigt ein Bankkonto auf der britischen Insel. Unabhängig davon, ob Sie in England eine Niederlassung eröffnen oder eine eigenständige Firma gründen wollen, erst mit einem Geschäftskonto erlangen Sie die volle Geschäftsfähigkeit. Ohne eine Bankverbindung kann das Unternehmen nicht zur Steuer angemeldet werden und erhält von der Finanzbehörde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die auf der britischen Insel als VAT-ID bezeichnet wird. Die einfachste Lösung ist wahrscheinlich [Revolut Business](https://www.revolut.com/business).

Unterschriftsberechtigte eines Geschäftskontos im Vereinigten Königreich

Das Aufrechterhalten eines normalen Geschäftsbetriebes ist in England nur mit einem Geschäftskonto möglich. Über das Konto laufen sämtliche Transaktionen vom Begleichen der Miete für die Büroräume bis hin zum Bezahlen von Lieferanten. Gleichzeitig überweisen die Geschäftspartner auf der britischen Insel die Rechnungsbeträge auf das Geschäftskonto. Grundsätzlich benötigen Sie für die Kontoeröffnung keine beglaubigten Firmenunterlagen, Bilanzen und Gewinn-Verlust-Rechnungen. Bei Neugründungen stehen diese ohnehin nicht zur Verfügung. Die exakten Vorgaben weichen von Bank zu Bank voneinander ab.

Idealerweise sind Sie bei der Eröffnung eines Geschäftskontos im Vereinigten Königreich persönlich anwesend. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Bankberater und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. Zugriff auf das Konto hat nur derjenige Personenkreis, der vom Geschäftsführer benannt wird. Die Personen können Transaktionen durchführen und sind unterschriftsberechtigt. Eine Änderung der Unterschriftsberechtigten ist nur durch einen Eigentümerbeschluss möglich. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass kein Unbefugter Zugriff auf die Kontodaten hat. Im Zuge der Eröffnung legen Sie darüber hinaus fest, welche Personen eine Kreditkarte erhalten, die auf den Namen des Unternehmens läuft.

Eröffnungsvorgang für das Geschäftskonto

Bevor Sie eine Bank aufsuchen, um ein Geschäftskonto in England zu eröffnen, muss Ihre Firma im Handelsregister eingetragen sein. Die am häufigsten gewählte Geschäftsform auf der britischen Insel ist die Limited. Zur Eröffnung benötigen Sie eine Postanschrift für das neu gegründete Unternehmen oder die Niederlassung. Privatpersonen brauchen zusätzlich den sogenannten „Proof of Adress“. Mit diesem Beleg wird ein fester Wohnsitz nachgewiesen. Dabei kann es sich um eine Stromabrechnung oder eine Gasabrechnung handeln. Unmittelbar nach der Kontoeröffnung werden Ihnen die IBAN-Nummer und die BIC mitgeteilt. England nimmt am standardisierten SEPA-Zahlungsverfahren teil, das eine schnelle und kostengünstige Abwicklung der Geldtransfers innerhalb Europas gewährleistet.

Nachdem der Eröffnungsvorgang erfolgreich abgeschlossen wurde, ist Ihr Geschäftskonto bereit für die Teilnahme am Geldverkehr. Mit separater Post erhalten Sie die gewünschte Anzahl an Kreditkarten, das Passwort für das Online-Banking und die PIN für die Kartenzahlungen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt können Sie das Online-Banking nutzen und an den Geldautomaten im Vereinigten Königreich Geld abheben. Das Geschäftskonto in England wird grundsätzlich in der Landeswährung Pfund geführt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Soll es sich um ein Euro-Konto handeln, muss dies explizit bei der Kontoeröffnung erwähnt werden. Das britische Pfund ist frei konvertierbar und kann jederzeit in eine andere Währung umgetauscht werden. Wenn Sie zunächst unsicher sind, bei welcher Bank Sie ein Geschäftskonto eröffnen sollen, entscheiden Sie sich für ein großes Geldhaus wie die Bank of England, die HSBC oder die Barclays Bank.

 

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